PRO MUSICA - Plakette
Die Pro Musica – Plakette ist “als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben”. So lauten die Richtlinien für die Verleihung der Auszeichnung im Bundesgesetzblatt 1968.
Die PRO MUSICA – Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung und zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift "Für Verdienste um instrumentales Musizieren – PRO MUSICA". Die Rückseite zeigt den Bundesadler.
Dem Eingang des Antrages auf Verleihung folgt eine Prüfung des Dachverbandes und die Weiterleitung an den sog. Empfehlungsausschuss. Dieser empfiehlt die vorgeschlagene Musikkapelle dem Bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus weiter, der den Vorschlag an den Bundesminister des Inneren zur Vorlage beim Bundespräsidenten weiter leitet.
Am Sonntag, 23. April 1989 fand die Verleihung der PRO MUSICA – Plakette an die Musikkapelle Rohrdorf im Rahmen eines Musikfestes durch den damaligen bayerischen Kultusminister Hans Zehetmaier in der Gemeindehalle Rohrdorf statt.


